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Ins Wespennest stechen? Besser nicht!

By 17. August 2018 Februar 25th, 2020 No Comments

So viele Wespennester: Es lässt sich nicht leugnen, dass es in diesem Jahr aufgrund des extrem trockenen Frühjahrs und Sommers eine außergewöhnlich hohe Wespenpopulation gibt. Was also tun, wenn man ein Nest am oder im Haus findet? 

Das Problem ist nicht neu: Schon seit der Antike ist die Reizbarkeit des versammelten Wespen- beziehungsweise Hornissenvolkes bekannt. Das lateinisch übermittelte „irritare crabrones“ bedeutet „Hornissen reizen“. Dass man besser – weder real, noch sprichwörtlich – ins Wespennest sticht, weiß hierzulande fast jeder. Nicht reizen, nicht stören und nicht „mitten rein“– man schadet sich damit wahrscheinlich nur selbst.

Am besten holt man sich lokal professionellen Rat bei einer Umweltbildungseinrichtung oder direkt bei einem Kammerjäger. Denn nur bei triftigen Gründen darf man ein Wespennest entfernen lassen, und dann auch nur vom Fachmann. Hintergrund: Laut Paragraph 39 Absatz 14 des Bundesnaturschutzgesetzes, unterliegen Hornissen, Bienen und einige Wespen dem Artenschutz. Gründe für Entfernung sind beispielsweise Allergiker oder Kinder im Haus, beziehungsweise in unmittelbarer Nähe.

Generell raten wir bei einer Wespennest Sichtung: 

  1. Wespenschutz* nutzen.
  2. Sich informieren.  
  3. Nicht sinnlos Wespenvölker ausrotten und sich dabei auch noch in Gefahr begeben!

* Beispielsweise das ATACK CONTROL Insektenschutz ® Spray und die Insektenschutz Lotion gegen Mücken, Zecken und Wespen aus der Apotheke.

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